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Die FDP bleibt am Ball: weiterer Antrag eingereicht

Die schriftlichen Stellungnahmen und Anhörungen zu den Themenbereichen Alkohol in der Schwangerschaft und Fetales Alkoholsyndrom in der jüngsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages in Berlin haben dazu geführt, dass die FDP-Fraktion einen weiteren Antrag mit einem 14 Punkte umfassenden Fragenkatalog eingereicht hat. 

Laut FDP ist das Thema Fetales Alkoholsyndrom als eine oft vertuschte Behinderung “dringlich zu erörtern und in seiner gesamten Tragweite zu erfassen, denn die Zahlen der Betroffenen steigen jährlich und die Ausgaben aller Sozialleistungstärger werden das sozialrechtliche Gefüge auch zukünftig weiter entsprechend beeinflussen und herausfordern.” 

Ebenso wie die Aktivisten unserer Kampagne HAPPY BABY NO ALCOHOL sieht es die FDP als Voraussetzung, dass “nicht nur werdende Mütter, sondern die gesamte Gesellschaft in allen Bereichen und vor allem in ihren verschiedenen Institutionen diesbezüglich zu den schädigenden Auswirkungen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft nachhaltig informiert und intensiv aufgeklärt werden sollten.”

Nur so kann es gelingen,die behinderungsbedingten Schwierigkeiten als Folge eines riskanten Gebrauchs der Alltagsdroge Alkohol anzuerkennen. Im weiteren Schritt können gesellschaftliche Bedingungen geschaffen werden, die den Betroffenen zu Toleranz und Akzeptanz ihrer Behinderung verhelfen.

Die Fragen der FDP an die Bundesregierung: 

  1. Welche Anzahl an Schwangeren konsumiert, nach Kenntnis der Bundesregierung, alkoholische Produkte, und wie hat sich diese Zahl seit 2010 jährlich entwickelt?
  2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Kenntnisstand in der Bevölkerung und spezifisch bei Schwangeren über die Risiken beim Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und wie hat sich dieser Kenntnisstand seit 2010 entwickelt?
  3. Wie viele Kinder wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, jährlich seit 2010 mit FAS bzw. FASD geboren?
  4. Wieviele Menschen leben, nach Kenntnis der Bundesregierung, insgesamt in Deutschland, die unter gesundheitlichen Schäden durch den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft leiden?
  5. Wie hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Zahl der Menschen, die Alkohol in der Schwangerschaft für unbedenklich halten, in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  6. Wieviele Menschen haben jährlich seit 2010, nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund FASD/FAS einen Schwerbehindertenausweis beantragt, und wieviele dieser Anträge wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, jährlich seit 2010 genehmigt?
  7. Welcher Grad der Behinderung wird bei Menschen mit FASD/FAS, nach Kenntnis der Bundesregierung, in der Regel festgestellt?
  8. Welche Präventionsprojekte wurden in den letzten zehn Jahren im Bereich FASD/FAS gefördert und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
  9. Von wem wurden diese Präventionsprojekte jeweils mit welchem Ergebnis unabhängig evaluiert?
  10. Welche Forschungsprojekte wurden in welcher Höhe in den letzten zehn Jahren im Bereich FASD/FAS gefördert und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
  11. Welche Initiativen wurden in den letzten zehn Jahren ergriffen, um das Wissen über FASD/FAS in medizinischen und sozialen Berufen und Behörden zu vergrößern?
  12. Von wem wurden diese Initiativen mit welchem Ergebnis unabhängig evaluiert?
  13. Wievielte Zentren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die sich auf die Beratung und Behandlung von FASD-Betroffenen spezialisiert haben?
  14. Inwiefern ist die Bundesregierung ihrem selbst gesetzten Ziel der Punktnüchternheit in der Schwangerschaft und Stillzeit in den letzten Jahren näher gekommen?

Gymnasiastin fordert: Wir brauchen viel mehr Aufklärung an der Schule

Ja, ganz klar, das Thema Fetales Alkoholsyndrom (FAS) muss viel mehr in der Schule behandelt werden. Viel zu wenige Leute sind über FAS informiert und gerade in Zeiten, wo viele junge Mädchen schwanger werden, sollte diese Aufklärung auch schon in den unteren Klassenstufen beginnen und immer wieder aufgegriffen werden.

Fazit einer Schülerin der 12. Klasse des Rhein-Wied-Gymnasiums in Neuwied, die sich im Leistungskurs für ihre Biologie-Facharbeit beim Thema Neurobiologie für die Auseinandersetzung mit fetalen Alkoholschäden entschieden hatte. Leonie Müller selbst, Tochter eines Allgemeinmediziners und einer Ergotherapeutin, wusste zwar von Kindesbeinen an, dass Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit ein absolutes No Go ist. Sie wusste auch über die Grundzüge der Behinderungen Bescheid. Aber wie dramatisch die Folgen für die Betroffenen ein Leben lang sind, darüber war sie nicht informiert und ist schockiert.

Nach intensiven Recherchen und einer 26 Seiten starken Facharbeit ist für Leonie klar: Gerade in Deutschland sollte noch viel mehr Prävention betrieben werden, um solch ein vermeidbares Leid zu verhindern. Sei es durch Aufklärungskampagnen im Internet wie die Kampagne HAPPY BABY NO ALCOHOL, in den Schulen oder beim Arzt – die Bekämpfung der Ursachen von Alkoholabusus oder gar Alkoholdependenz als Verursacher von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft sollte natürlich auch im Vordergrund stehen (Suchtprävention).

Ihr Referat habe die meisten ihrer Mitschüler “ziemlich beeindruckt”. Das Interesse sei vor allem bei den Mädchen groß gewesen. “Erstaunt waren die meisten vor allem davon, dass die Menge des Alkohols keine Rolle spielt und dass schon das kleinste Glas schwerste Schäden hervorrufen kann”, weiß Leonie zu berichten. Insgesamt betrachtet herrsche tatsächlich nur sehr diffuses Wissen über die Gefahren von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft, über die Folgen und Ausmaße sei wenig bekannt; insbesondere bei den Jungs nicht.

In ihrem Referats-Resümee wirft Leonie, die nach dem Abitur Medizin studieren möchte, die Frage nach Strafbarkeit von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft auf. Für die Schülerin bedeutet es Körperverletzung. In der Konsequenz sollte ihrer Meinung nach gegebenenfalls erwogen werden, auf den Konsum von Alkohol (oder auch anderen für das Ungeborene schädliche Substanzen wie Nikotin) juristische Sanktionen in Kombination mit therapeutischen Maßnahmen anzusetzen.

Autorin: Dagmar Elsen